Rechtsprechung
BVerwG, 26.09.2001 - 7 B 72.01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,15795) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Pflicht zur Rückgabe eines Grundstücks bei Vorenthalten einer Enteignungsentschädigung - Entschädigungslose Enteignung im Sinne des § 1 Abs. 1 Buchst. a des Gesetzes über ungeklärte Vermögensfragen (VermG)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 13.02.2001 - 7 K 1373/98
- BVerwG, 26.09.2001 - 7 B 72.01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 02.08.1999 - 8 KSt 12.99
Streitwert; Restitutionsklage; Erbengemeinschaft; Erbanteil.
Auszug aus BVerwG, 26.09.2001 - 7 B 72.01
Die Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 2, § 159 Satz 2 und § 162 Abs. 3 VwGO; die Streitwertfestsetzung beruht auf § 14 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 i.V.m. § 13 Abs. 1 Satz 1 und § 25 Abs. 2 Satz 2 GKG; sie entspricht den auf die Kläger entfallenden Erbanteilen an dem Grundstück (vgl. Beschluss vom 2. August 1999 - BVerwG 8 KSt 12.99 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 105). - BVerwG, 10.05.1996 - 7 B 74.96
Offene Vermögensfragen: Zuständigkeit der Vermögensämter bezüglich im Eigentum …
Auszug aus BVerwG, 26.09.2001 - 7 B 72.01
Sollte - wie die Kläger mit ihrer Rüge unterstellen - den früheren Eigentümern die geschuldete und auch festgesetzte Enteignungsentschädigung dadurch in manipulativer Weise vorenthalten worden sein, dass die Entschädigung mit nicht mehr bestehenden anderen Verbindlichkeiten verrechnet worden ist, so beträfe diese Schädigung allein die Entschädigungsforderung; zu einer Rückgabe des Grundstücks wegen entschädigungsloser Enteignung könnte sie dagegen nicht führen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 10. Mai 1996 - BVerwG 7 B 74.96 - Buchholz 428 § 28 VermG Nr. 4).